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   LG Dortmund, 12.12.2007 - 22 O 71/07   

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LG Dortmund, 12.12.2007 - 22 O 71/07 (https://dejure.org/2007,10977)
LG Dortmund, Entscheidung vom 12.12.2007 - 22 O 71/07 (https://dejure.org/2007,10977)
LG Dortmund, Entscheidung vom 12. Dezember 2007 - 22 O 71/07 (https://dejure.org/2007,10977)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    MB/KK § 5 Abs. 1 c), BGB §§ 823 ff

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche eines behandelnden Arztes gegen einen privaten Krankenversicherer nach §§ 823 ff. BGB auf Unterlassung oder Widerruf einer Leistungsausschlusserklärung i.S.d.§ 5 Abs. 1c Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MB/KK § 5 Abs. 1 c; BGB § 823 § 1004
    Kein Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eines Arztes durch Erstattungsausschluss einer privaten Krankenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Köln, 21.12.1995 - 5 U 268/93

    Unangemessen erhöhte Rechnung; Arzt; Ausschluß von der Erstattung; Private

    Auszug aus LG Dortmund, 12.12.2007 - 22 O 71/07
    Mit Urteil vom 21.12.1995 hatte das OLG Köln (Aktenzeichen 5 U 268/93; veröffentlicht in VersR 1996, 490) festgestellt, dass ein bereits 1992 erfolgter Ausschluss der Rechnungen des Klägers von der Erstattung zu Recht erfolgt war.

    In einem weiteren Urteil vom 04.06.1997 bestätigte das OLG Köln (Aktenzeichen 5 U 175/96; veröffentlicht in VersR 1997, 1474) die Wirksamkeit des Ausschlusses unter Berufung auf die rechtskräftigen Urteile in den Verfahren 5 U 80/94; 5 U 86/94; 5 U 82/94; 5 U 83/94; 5 U 84/94; 5 U 94/94; 5 U 268/93; 5 U 95/94 und 5 U 77/94 jeweils Landgericht Köln, mit denen jeweils Übermaßtherapien und - diagnostiken nach Einholung eines Sachverständigengutachtens festgestellt wurden.

    Wegen Übermaßbehandlungen und unter Berufung auf das vorgenannte Verfahren OLG Köln VersR 1996, 490 sah auch das OLG München (Aktenzeichen 25 U 2049/99 (überreicht von der Beklagten, Blatt 41 ff. der Akten)) einen wichtigen Grund für den von der Rechtsvorgängerin der Beklagten erklärten Leistungsausschluss als gegeben an.

  • OLG München, 25.02.1998 - 21 U 4320/97

    Rechtmäßigkeit des Ausschlusses eines niedergelassenen Arztes von der Liquidation

    Auszug aus LG Dortmund, 12.12.2007 - 22 O 71/07
    Geschützt wird nur der spezifische betriebliche Organismus oder die unternehmerische Entscheidungsfreiheit (OLG München NJW-RR 1999, 1706; Palandt, BGB, 66. Aufl., § 823, Rdn. 128; Beck'scher Online-Kommentar, Stand 01.06.2007, § 823, Rdn. 108).

    Eine sittenwidrige Schädigung käme nur dann in Betracht, wenn das Handeln der Verfügungsbeklagten grundlos, willkürlich, leichtfertig oder grob fahrlässig unter Missbrauch ihrer Machtposition als eines großen Versicherungskonzernes erfolgt wäre (OLG München NversZ 2000, 79; LG Bonn und OLG Köln, beide RuS 1990, 135).

  • BGH, 21.04.1998 - VI ZR 196/97

    Zur Zulässigkeit von Medienberichterstattung über Unternehmen

    Auszug aus LG Dortmund, 12.12.2007 - 22 O 71/07
    Es bedarf eines Eingriffs, der sich nach seiner objektiven Stoßrichtung gegen den betrieblichen Organismus oder die unternehmerische Entscheidungsfreiheit richten muss; erforderlich ist ferner eine Schadensgefahr, die über eine bloße Belästigung oder sozial übliche Behinderung hinausgeht und geeignet ist, den Betrieb in empfindlicher Weise zu beeinträchtigen (BGH NJW 1998, 2141).
  • BGH, 13.10.1998 - VI ZR 357/97

    Zur Unzulässigkeit geschäftsschädigende Äußerungen eines

    Auszug aus LG Dortmund, 12.12.2007 - 22 O 71/07
    Der Kläger kann sich auch nicht mit Erfolg auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 1999, 279) berufen, mit welcher in der Ansprache von Unfallgeschädigten durch den beklagten Haftpflichtversicherer ein betriebsbezogener Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb gesehen wurde.
  • BGH, 03.07.2001 - KZR 31/99

    Festbetragsregelung dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt

    Auszug aus LG Dortmund, 12.12.2007 - 22 O 71/07
    Dementsprechend hat es der BGH in seinem Vorlagebeschluss vom 03.07.2001 (WuW 2001, 1089 unter II. 3 b cc) für unbedenklich gehalten, wenn private Krankenversicherer in ihren Vertragsbedingungen Regelungen über den Umfang ihrer Leistungspflichten treffen oder diese ändern, auch wenn dies erhebliche Rückwirkungen auf die Absatzchancen von Leistungserbringern im Gesundheitsbereich hat (OLG Düsseldorf a.a.O.).
  • OLG Koblenz, 26.05.2000 - 10 U 847/99

    Krankheitskosten

    Auszug aus LG Dortmund, 12.12.2007 - 22 O 71/07
    Ebenso sah das OLG Koblenz (Aktenzeichen 10 U 847/99 (überreicht von der Beklagten, Blatt 49 ff. der Akten)) mit Urteil vom 26.05.2000 die Voraussetzungen in einem weiteren Prozess eines Patienten des Klägers gegen die Rechtsvorgängerin der Beklagten als gegeben an.
  • OLG Düsseldorf, 22.10.2002 - 20 U 89/02

    Gewährung einer Kostenbeteiligung für eine prothetische Behandlung bei Einstufung

    Auszug aus LG Dortmund, 12.12.2007 - 22 O 71/07
    Die vorstehenden Fragen sind allein im Verhältnis zwischen der Beklagten und ihrem Versicherungsnehmer zu klären (vgl. OLG Düsseldorf VersR 2003, 984).
  • OLG München, 07.12.1999 - 25 U 2049/99

    Vertragliche Einschränkung der Leistungspflicht der Krankenversicherung für

    Auszug aus LG Dortmund, 12.12.2007 - 22 O 71/07
    Wegen Übermaßbehandlungen und unter Berufung auf das vorgenannte Verfahren OLG Köln VersR 1996, 490 sah auch das OLG München (Aktenzeichen 25 U 2049/99 (überreicht von der Beklagten, Blatt 41 ff. der Akten)) einen wichtigen Grund für den von der Rechtsvorgängerin der Beklagten erklärten Leistungsausschluss als gegeben an.
  • OLG Köln, 21.12.1995 - 5 U 82/94

    Ausschluss von Rechnungen eines Arztes von der Kostenerstattung im Rahmen einer

    Auszug aus LG Dortmund, 12.12.2007 - 22 O 71/07
    In einem weiteren Urteil vom 04.06.1997 bestätigte das OLG Köln (Aktenzeichen 5 U 175/96; veröffentlicht in VersR 1997, 1474) die Wirksamkeit des Ausschlusses unter Berufung auf die rechtskräftigen Urteile in den Verfahren 5 U 80/94; 5 U 86/94; 5 U 82/94; 5 U 83/94; 5 U 84/94; 5 U 94/94; 5 U 268/93; 5 U 95/94 und 5 U 77/94 jeweils Landgericht Köln, mit denen jeweils Übermaßtherapien und - diagnostiken nach Einholung eines Sachverständigengutachtens festgestellt wurden.
  • OLG Köln, 04.06.1997 - 5 U 175/96

    Erstattungsausschluß durch Krankenkasse

    Auszug aus LG Dortmund, 12.12.2007 - 22 O 71/07
    In einem weiteren Urteil vom 04.06.1997 bestätigte das OLG Köln (Aktenzeichen 5 U 175/96; veröffentlicht in VersR 1997, 1474) die Wirksamkeit des Ausschlusses unter Berufung auf die rechtskräftigen Urteile in den Verfahren 5 U 80/94; 5 U 86/94; 5 U 82/94; 5 U 83/94; 5 U 84/94; 5 U 94/94; 5 U 268/93; 5 U 95/94 und 5 U 77/94 jeweils Landgericht Köln, mit denen jeweils Übermaßtherapien und - diagnostiken nach Einholung eines Sachverständigengutachtens festgestellt wurden.
  • OLG Hamm, 16.12.1987 - 20 U 261/86

    Ausschluß von Rechnungen eines Arztes von der Erstattung; Wichtiger Grund

  • OLG Köln, 21.12.1995 - 5 U 94/94

    Anforderungen an die Nichtigkeit einer in einem Versicherungsvertrag vorgesehenen

  • OLG Celle, 26.01.1995 - 5 U 80/94
  • OLG Köln, 21.12.1995 - 5 U 77/94

    Anforderungen an die Nichtigkeit einer in einem Versicherungsvertrag vorgesehenen

  • OLG Köln, 21.12.1995 - 5 U 95/94

    Anforderungen an die Nichtigkeit einer in einem privaten

  • OLG Köln, 21.12.1995 - 5 U 83/94
  • LG Dortmund, 30.09.2015 - 2 O 59/15

    Anspruch eines versicherten Arztes gegen die private Krankenversicherung auf

    (So auch OLG Hamm, Urteil vom 05.12.2008 - Az. I-9 U 89/08, 9 U 89/08; OLG Köln, Urteil vom 16.08.2000 - Az. 5 U 247/99; LG Dortmund, Urteil vom 12.12.2007 - 22 O 71/07).

    Auch indiziert die Tatsache des fortlaufenden Praxisbetriebes des Klägers trotz der über Jahrzehnte seitens verschiedener Versicherer praktizierten Ausschlussentscheidung, dass der Kläger durch die Ausschlussentscheidungen keine erhebliche, unzumutbare Beeinträchtigung seiner beruflichen Tätigkeit erfährt (so auch LG Dortmund, Urteil vom 12.12.2007 - 22 O 71/07).

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